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Die Zielsetzung und damit der Stiftungszweck ergibt sich aus der Satzung, dort heißt es (Auszug):
§ 2
Stiftungszweck Zweck der Stiftung ist die Förderung des Zusammenlebens aller Generationen in vertrauter Umgebung auf dem Gebiet der Stadt Essen durch die Förderung von
a) steuerlich besonders begünstigter Bereich:
Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO, insbesondere von älteren und pflegebedürftigen Menschen,
Wissenschaft und Forschung,
kulturellen Maßnahmen im Sinne der Anlage 1 Abschnitt A Nr. 3 und Abschnitt B Nr. 2 zu § 48 Abs. 2 EStDV;
b) steuerlich einfach begünstigter Bereich:
Stiftungszweck ist auch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der vorgenannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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